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Grundlegende Tips

Es gibt im Internet viele Adressen, wo man ausführliche Rechts-Informationen für jeden speziellen Fall und verschiedene Varianten bekommen kann.
Auf dieser Seite möchten wir jedoch Tips geben, die immer gelten und grundlegend für den Umgang mit den Ämtern sind. Hierzu gehören auch Amtsärzte und andere Gutachter-Stellen!

1. Tip: Es ist immer richtig, mit ein oder mehreren Begleitperson(en) gemeinsam zum Termin beim Amt zu gehen. Dies kann niemand verbieten.
Begleitperson kann ein guter Freund/Freundin sein oder auch eine andere Person. Natürlich ist es gut, wenn diese sich mit Rechtsfragen und den gesamten Dingen gut auskennen. Es ist aber auch grundsätzlich immer gut, einen Zeugen dabei zu haben.
Also: Niemals alleine!

2. Tip: Es ist niemals notwendig, für die Erreichbarkeit dem Amt eine Telefonnummer zu geben.
Die postalische Erreichbarkeit reicht vollkommen aus. Auch ein kooperativer, verständnisvoller Sachbearbeiter wird Verständnis dafür haben, dass die Telefonnummer in dem anonymen Amt, in dem verschiedene Kolleginnen und Kollegen zuständig sein können, nichts zu suchen hat.
Jedoch: Im Zweifelsfall, zum Beispiel bei spontaner längerer Abwesenheit, zur regelmäßigen Leerung des Briefkastens in Abwesenheit eine Vertrauensperson darum bitten. Diese kann Sie dann, wenn Sie nicht zuhause sein können, im dringenden Fall hoffentlich kurzfristig, z.B. telefonisch, benachrichtigen.

3. Tip: Unbedingt Kopien erstellen von sämtlichen Schriftstücken (auch ausgefüllte Formulare), bevor man sie dem Amt übergibt bzw. zusendet. Bei persönlicher Abgabe die Durchschrift vom Sachbearbeiter bescheinigen lassen. Dies gilt auch für sogenannte Aktennotizen, die aus dem "Beratungsgespräch" entstanden sind und von uns gegengezeichnet werden sollen.

4. Tip: Bedenkzeiten erbeten. Nicht jeder Erwerbslose ist der Gesprächsführung der Berater auf den Ämtern gewachsen. Wir sind ja kein wandelndes Sozialgesetzbuch. Deshalb sollte man bei jeder persönlichen Unsicherheit oder anderer Rechtsauffassung auf Bedenkzeit drängen. Dies kann ein kurzes Überdenken auf dem Flur aber auch eine Rechtsberatung bei entsprechenden Stellen oder einem Rechtsanwalt sein. Gegebenenfalls Vorgesetzten einschalten, um unwillige Sachbearbeiter zu stoppen. Die Bedenkzeit sollte wenigsten 7 Tage sein, kann aber jederzeit durch ein entsprechendes Schreiben an das Amt verlängert werden. Ein Rechtsberatungsschein kann beim Amtsgericht beantragt werden, um anwaltlichen Rat zu suchen, falls keine geeignete Stelle bekannt ist.


Anmerkung: Bei den sogenannten "Zahltag"-Aktionen in Köln ging es besonders um die Ebene der gegenseitigen Unterstützung, und man konnte gemeinsam dafür sorgen, dass einem als Betroffene und Betroffener die Ansprüche anerkannt, Leistungen ausgezahlt, Anträge bearbeitet wurden.


Wenn Sie weitere Tips für grundlegend wichtig und immer geltend halten, dann teilen Sie uns diese bitte per Email an info@die-soziale-bewegung.de mit.



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