Themen - Themen - Themen - Themen - Themen - Themen - Themen - Themen - Themen

Startseite > Themen > ALG II > Tagesbedarf

Der vorgeschriebene Tagesbedarf eines ALG II-Empfängers für Essen und Trinken

Im Westen steht einem ALG II-Empfänger 345 Euro pro Monat zur Verfügung, im Osten sogar nur 331 Euro. Davon sind 35% laut Bundesagentur für Essen und Trinken vorgesehen. Was dies für das Geld, welches einem Betroffenen für Frühstück, Mittag und Abendbrot jeweils zur Verfügung steht, ist in der folgenden Tabelle übersichtlich aufgeschlüsselt.
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
Der Betroffene/die Betroffene erhält für 12 Monate im Jahr jeweils den Regelsatz. Dieser Gesamtbetrag muss durch 365 Tage im Jahr geteilt werden. Dieser Betrag ist der vorgesehene Geldbetrag für Essen und Trinken, sprich: Frühstück, Mittag und Abendbrot eines ganzen Tages.

Tabelle als editierbare Excel-Datei

Tabelle als PDF-Datei



Startseite Aktionsbündnis Sozialproteste