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Bundesagentur will Zugang zu Leistungen nach Hartz IV neu regeln

Man mag es kaum noch glauben: Nach verschiedenen übereinstimmenden Pressemeldungen scheint es so, dass die Bundesagentur für Arbeit die Regeln zur Erlangung eines Leistungsanspruchs des ALG II so verändern möchte, dass die Antragssteller zukünftig selbst ihre Bedürftigkeit nachweisen müssen.

Im Folgenden zitieren wir hierzu eine Meldung von Tagesschau.de:

Hartz-IV-Empfänger sollen nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit künftig beweisen, dass sie bedürftig sind. Vor allem im Falle der "eheähnlichen Gemeinschaften" müsse eine Umkehr der Beweispflicht gelten, sagte der Vize-Vorsitzende des Verwaltungsrats, Peter Clever, dem Münchner Magazin "Focus".

Bei Paaren, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen, wird das Einkommen des Partners bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II herangezogen. Künftig müsse es dafür genügen, wenn "Zwei zusammenleben und sich Bett und Schrank teilen", sagte Clever. Bislang müssen die Ämter diesen Nachweis führen und scheitern damit regelmäßig vor den Sozialgerichten.


Haft für Hartz-IV-Betrug?

Der Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, Jürgen Heike, unterstützte Clevers Vorstoß. "Wer Leistungen vom Staat will, soll beweisen, dass er Anspruch darauf hat", sagte Heike im "Focus". Dies hätte den Nebeneffekt, dass das Erschleichen von Zahlungen durch Fehlangaben den Tatbestand des Betrugs erfülle. "Diese Menschen können dann zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden", sagte er. Wer kein Geld habe, müsse "mit einer Haftstrafe rechnen".

Tageschau Hamburg



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