Aufruf aus Waiblingen zur Unterstützung der Kampagne gegen Sanktionen

Aufruf von AktivistInnen aus Waiblingen zur Unterstützung sanktionen-weg.de gegen den Sanktionsparagraphen 31 SGB II:

"Der Sanktionsparagraph §31 SGB II ist verfassungswidrig. Wenn das Bundessozialgericht erstmalig vom 18. 2. 2010 über die verfassungswidrigen Sozialleistungen entschied, so müssten an dieser Stelle auch die verfassungswidrigen Kürzungen von Leistungen gemeint sein. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite Regelbedarfssätze stark kritisiert werden und auf der anderen Seite Sanktionen von 10- 100% für rechtens erklärt werden. Dies sei, nach dem Urteil der Bundessozialrichter, vor allem "deshalb geboten weil es sich bei der Herabsetzung der Grundsicherungsleistungen, wie aus der Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BVL 1/09, 3/09, 4/09) hervorgeht, um einen schwerwiegenden Eingriff handelt."
Das Bundessozialgericht schreibt weiter:
Da der Absenkungsbescheid schon wegen der unzulänglichen Rechtsfolgebelehrung aufzuheben war, war nicht darüber zu entscheiden, ob die im Bescheid angeordnete völlige Streichung der Regelleistung für einen Zeitraum von drei Monaten zulässig war". Wir dürfen uns die Sanktionen nicht mehr gefallen lassen, weil dann niemand mehr existenzgefährdende Leistungskürzungen hinnehmen muss. Auch müsse Rückwirkend Rechtsmittel eingelegt werden können.
Niemand muss mehr hungern, niemand muss in Armut oder Wohnungslosigkeit fallen - für ein menschenwürdiges Leben ohne Strafe. Weg mit den §31 SGB II! Hände weg von den Sozialkassen.

Da es bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht mehr um die Förderung u. Vermittlung in menschenwürdige Arbeit geht, sondern um die Verwaltung von Arbeitslosen, ist es nur einer von vielen Gründen, warum der Sanktionsparagraph §31 abgeschafft gehört. Arbeitslose werden häufig von den Arbeitsagenturen u. Jobcentern als Kostenfaktoren betrachtet u. viele Erfahrungen zeigen, dass auch aktive Bewerber in der Vermittlung von Arbeit und Angeboten von Quallifizierungsangeboten-keine Unterstüzung von ihren Arbeitsvermittlern bekommen.

Warum die Ausweitung des Niedriglohnsektor ein Irrweg ist:
Anscheinend sollen (die Idee) Lohnzuschüsse den Langezitarbeitslosen u.gering Quallifizierten den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Es wird angenommen, dass eigentlich in den Unternehmen für die Geringqualifizierten genügend Arbeitsplätze vorhanden wären, aber deren Lohnforderungen für die Unternehmen zu hoch wären. Auf diese Art werden Beschäftigte im Niedriglohnsektor ständig darauf angewiesen sein, ergänzende Leistungen zu beantragen. Ihre Arbeitsmarktchancen verbessern sich dadurch nicht, im geeigneten Beruf zumutbare Arbeit zu bekommen.
Es ist ein Misstand (u. gehört verboten), dass das Jobcenter wohl wissentlich mit der Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Sanktionen anordnen kann, um Arbeitskräfte kirchlichen Firmen (christliche Löhne ab 5 Euro) als billig zur Verfügung stellen können.
1-Euro Jobs verdrängen nicht nur reguläre Arbeit. Besonders existenzunsichernd wird es, wenn der Ort der Maßnahme weit weg ist und der 1-Euro-Jobber auch noch die Fahrtkosten selber tragen muss. Wir starten hier an die Allgemeinheit eine endsprechende Resulution(Aufruf!), dass wir 1-Euro-Jobs ablehnen, genauso sind wir gegen christliche Löhne ab 5 Euro.
Hier machen wir endsprechende Veränderungsvorschläge: Es werden für Langzeitarbeitslose (Ende ALGI u. auch ALG II-Empfänger) z. B. Jobmessen angeboten, bei denen sie mitreden können, welche Beschäftigung u. Qualifizierung zu ihnen passt.
Außerdem sollte Zeit-und Leiharbeit besser Eingedämmt werden u. wenn dann nur zu Löhnen von mindestens 8,50 Euro.
Diese oben genannten Firmen sollen auch eine bessere Brücke zum Regulären Arbeitsmarkt werden."

Anne J. ALZ Ludwigsburg u. Dagmar Schneider aus Waiblingen - hoffen damit die Allgemeinheit aufgerufen zu haben!!!



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