Klage vor Bundesarbeitsgericht (Erfurt) gegen 1-Euro-Job/für Umwandlung in reguläre Arbeit

Mitteilung des Klageführenden

Karlsruhe, den 01. Februar 2008

Liebe MitstreiterInnen,

am 20. Februar 2008 findet um 11:00 Uhr vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfurt, Hugo-Preuß-Platz 1, im Sitzungssaal I, unter dem Aktenzeichen: 5 AZR 290/07 die Revisionsverhandlung zur Feststellung meiner Tätigkeit bei der AWO, Essen auf Rädern, als ein reguläres Arbeitsverhältnis statt.

Ich denke, dass es bei diesem Prozess um einen für uns wichtigen Einzelfall, aber auch um Grundsätzliches geht.

Meine Klage richtet sich gegen die AWO Karlsruhe. mehr... Als Essens-Ausfahrer arbeitete ich Schulter an Schulter mit Normal-Arbeitsbeschäftigten in genau der gleichen Tätigkeit.
Die Essens-Ausfahrten waren weder zusätzlich noch gemeinnützig, da dieser Zweig kommerziell und in Konkurrenz zu anderen kommerziellen Einrichtungen betrieben wird.

Die erste und zweite Instanz hat sich geweigert anzuerkennen, dass durch die Arbeitsumstände und die Art der Arbeitsaufnahme ein Normalarbeitsvertrag zwischen mir und der AWO zustande gekommen sei und hat hierzu die vorliegende Bösgläubigkeit der AWO einfach ausgeblendet.

Wir alle wissen aus unserer täglichen Praxis, wie mit Hilfe von so genannten Ein-Euro-Jobbern Normal-Arbeitsverhältnisse unterlaufen werden und Lohndumping betrieben wird.

Mit meiner Klage gibt es die selten gute Gelegenheit, diese Fragen an meinem Beispiel justiziabel zu verhandeln.
Gerichte sind öffentlich und brauchen Öffentlichkeit.

Kommt wenn irgend möglich zu diesem Termin, ein positives Urteil bedarf Eurer Unterstützung und hilft uns allen.

Mit den besten Grüßen,
Peter Zalewski aus Karlsruhe.



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